Editorial

Rekordjahr 2022: Auf die Ökosoziale Steuerreform folgt die Abschaffung der kalten Progression

Bearbeiter: Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr, Sektionschef im BMF

Das Jahr 2022 sprengt alle Steuer-Rekorde: Anfang des Jahres wurde mit der Ökosozialen Steuerreform "die größte Steuerentlastung in der 2. Republik" beschlossen, die in den Jahren bis 2025 zu einer (Netto-)Gesamtentlastung von rund 18 Mrd € führt.1 Soeben im Juli wurde mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 ein weiteres großes Gesetzespaket parlamentarisch beschlossen, das sich vor allem auf die Lösung aufgetretener steuerrechtlicher Fragestellungen sowie auf die Umsetzung von EU-Richtlinien konzentriert.2 Und im Rahmen der Anti-Teuerungspakete soll nunmehr die "kalte Progression" abgeschafft werden. Bezogen auf die Veranlagungsjahre 2023 bis 2026 beträgt die Gesamtentlastung durch die Abschaffung der kalten Progression voraussichtlich über 20 Mrd €.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/422

18.08.2022
Heft 8/2022