Steuerrecht

Rentenlegat wie Versorgungsrente nicht mehr steuerwirksam

Werner Doralt

Seit der VwGH die Versorgungsrente als freiwillige Zuwendung sieht und sie damit nicht mehr steuerwirksam ist, gilt im Regelfall das Gleiche für das Rentenlegat. Denn das Rentenlegat war regelmäßig ebenfalls nur als Versorgungsrente steuerwirksam.

Mit der Entscheidung vom 26. 1. 1999, 98/14/0045, hat der VwGH die Versorgungsrente als freiwillige Zuwendung im Sinn des § 20 Abs 1 Z 4 EStG erkannt; damit ist sie in Zukunft weder beim Rentenempfänger steuerpflichtig noch beim Rentenverpflichteten abzugsfähig (s dazu HERZOG, RdW 1999, 172; DORALT, RdW 1998, 517).

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Artikel-Nr.
RdW 1999, 369

15.05.1999
Heft 5/1999
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.