Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Neue Vorschriften

Reparatur des überarbeiteten KV-Hotel- und Gastgewerbe

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Mit 1. 11. 2024 trat der neue KollV für das Hotel- und Gastgewerbe in Kraft. Nunmehr wurde der KollV bereits das zweite Mal geändert. Im Punkt XX Sonderzahlungen gelten rückwirkend mit 1. 1. 2025 folgende Neuerungen:

Durchschnittsberechnung bei der Änderung des Arbeitszeitausmaßes im laufenden Kalenderjahr - hier ist künftig auf den Schnitt des Kalenderjahres abzustellen.

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Artikel-Nr.
RdW 2025/128

12.03.2025
Heft 3/2025