Für die Anwendbarkeit der Steuerbefreiung nach § 8 UStG 1994 (Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr) ist bei der Prüfung der Voraussetzung der Be- oder Verarbeitung im Sinne des § 3 Abs 6 UStG 1994, „Änderung der Marktgängigkeit“, kein strenger Maßstab anzulegen.
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Mag. Elisabeth Plank ist Fachexpertin in der Zentralen Fachstelle (Zentrale Services) der Bundesfinanzverwaltung. Darüber hinaus ist sie als Vortragende und Fachautorin auf dem Gebiet der Umsatzsteuer tätig.