Das BFG beschäftige sich regelmäßig mit der Frage, inwieweit Kosten für Reparaturen von Verkehrsunfällen im Rahmen von Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung als Werbungskosten abzugsfähig sind. Das BFG habe in zwei Entscheidungen für den Beschwerdeführer entschieden.
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