Die B.-AG bildete aufgrund von langfristig unkündbaren Mietverträgen für die Geschäftsräume jener Filialen, die Verluste erwirtschaften, eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften nach § 9 Abs 1 Z 4 EStG. Da die B.-AG die Räume aber weiterhin nutzte, verneinte der VwGH in seinem Erkenntnis vom 7. 4. 2022, Ro 2021/13/0009, die Bildung einer Rückstellung.
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Dr. Elisabeth Höltschl, MSc (WU) ist Steuerberaterin bei TPA Steuerberatung GmbH mit Schwerpunkt auf Sonderberatungen und Gutachten im Bereich Bilanz- und Konzernsteuerrecht, Privatstiftungen und High Net Worth Individuals. Sie ist Fachvortragende und Autorin von zahlreichen Publikationen.
Mag. Gerald Kerbl ist Partner bei TPA Steuerberatung GmbH in Wien. Er ist spezialisiert auf nationale sowie internationale Immobilien-Transaktionen sowie Fragen des Konzernsteuerrechts und betreut viele Großkunden in diesem Bereich. Weiters ist er Lektor an der FH-WKW-Wien sowie Herausgeber und Autor zahlreicher Fachpublikationen.