Wirtschaftsrecht

Ressortaufteilung unter GmbH-Geschäftsführern

Valentin Obergruber, LL.M. / Univ.-Prof. Mag. Dr. Ulrich Torggler, LL.M.

Mehrere Geschäftsführer sind, wenn nicht schon die Gesellschafter eine Ressortverteilung vorgenommen haben, berechtigt und aus Effizienzgründen idR sogar verpflichtet,1 die Aufgaben unter sich nach sachlichen Gesichtspunkten aufzuteilen (siehe auch noch unten 2.).2 Die Anforderungen an eine solche Ressortaufteilung und die daraus resultierende Änderung des Pflichtenprogramms der Geschäftsführer bilden den Gegenstand eines aktuellen BGH-Urteils.3 Wegen der im Wesentlichen übereinstimmenden Rechtslage ist das Urteil auch für das österreichische Recht relevant.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/642

20.12.2019
Heft 12/2019
Autor/in
Valentin Obergruber

Valentin Obergruber, LL.M. (WU) ist Universitätsassistent am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien (Lehrstuhl Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler, LL.M.). Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Zivil- und Gesellschaftsrecht.

Ulrich Torggler

Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler lehrt am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien und ist Autor zahlreicher unternehmens- und gesellschaftsrechtlicher Publikationen sowie Mitherausgeber der RdW.