Die Unternehmereigenschaft sei in der Umsatzsteuer von wichtiger Bedeutung. Liebhaberei schließe die Unternehmereigenschaft grundsätzlich aus. Neuere EuGH-Rechtsprechung dürfte neue Impulse bei der Liebhabereiprüfung bzw generell bei der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft bringen.
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