Die Unternehmereigenschaft ist in der Umsatzsteuer von wichtiger Bedeutung. Liebhaberei schließt die Unternehmereigenschaft grundsätzlich aus. Neuere EuGH-Rechtsprechung dürfte neue Impulse bei der Liebhabereiprüfung bzw generell bei der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft bringen.
Die umsatzsteuerliche Liebhaberei ist gemäß § 2 Abs 5 Z 2 UStG iVm § 6 LVO auf bestimmte Tätigkeiten beschränkt. Durch die gefestigte VwGH-Judikatur ist die Anwendbarkeit zudem deutlich eingeschränkt. Neuere EuGH-Rechtsprechung kann aber dahin gehend interpretiert werden, dass eine generelle Liebhabereiprüfung bei defizitären Tätigkeiten nunmehr ein Revival erfährt bzw generell ohne Rücksicht auf eine Einstufung in der LVO zu erfolgen hat.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.