Steuerrecht Aktuell

Revival (oder Ausweitung) der umsatzsteuerlichen Liebhaberei?

Dr. Sebastian Pfeiffer, LL.M. (WU)

Die Unternehmereigenschaft ist in der Umsatzsteuer von wichtiger Bedeutung. Liebhaberei schließt die Unternehmereigenschaft grundsätzlich aus. Neuere EuGH-Rechtsprechung dürfte neue Impulse bei der Liebhabereiprüfung bzw generell bei der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft bringen.

Die umsatzsteuerliche Liebhaberei ist gemäß § 2 Abs 5 Z 2 UStG iVm § 6 LVO auf bestimmte Tätigkeiten beschränkt. Durch die gefestigte VwGH-Judikatur ist die Anwendbarkeit zudem deutlich eingeschränkt. Neuere EuGH-Rechtsprechung kann aber dahin gehend interpretiert werden, dass eine generelle Liebhabereiprüfung bei defizitären Tätigkeiten nunmehr ein Revival erfährt bzw generell ohne Rücksicht auf eine Einstufung in der LVO zu erfolgen hat.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2024/2

31.01.2024
Heft 1-2/2024
Autor/in
Sebastian Pfeiffer

Dr. Sebastian Pfeiffer, LL.M. (WU) ist Richter und Senatsvorsitzender am Bundesfinanzgericht.