Der im oben angeführten Artikel enthaltene Hinweis auf die im österreichischen Steuerrecht normierten Forschungsfreibeträge muss insofern richtig gestellt werden, als das der Forschungsfreibetrag für Auftragsforschung nicht wie irrtümlich dargestellt im § 4 Abs 4 Z 4c EStG normiert ist, sondern der Gesetzesverweis schlussendlich auf § 4 Abs 4 Z 4b EStG idF des WuBG 2005 zu lauten hat.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.
Mag. Doris Hack ist Betriebsprüferin in einer Auslandsgruppe der GBP Wien-KÖSt. Sie ist Absolventin des postgradualen Studienlehrganges Euro Jus LL.M. an der Donau-Universität Krems.
Publikationen:
„Die Entlassung von nach dem BEinStG begünstigten behinderten Arbeitnehmern wegen Dienstunfähigkeit, RdA 2003, 514, „Der umsatzsteuerrechtliche Leistungsort beim Handel mit CO2-Emissionsrechten, taxlex 2005, 308, „Neuer Forschungsfreibetrag für Auftragsforschung, taxlex 2006, 7