Wirtschaftsrecht

Richtlinienkonforme Auslegung durch den VfGH

Michael Potacs

Aus Art 5 EGV ergibt sich für den EuGH die Verpflichtung, alle zur Umsetzung einer Richtlinie geeigneten Maßnahmen zu treffen. Dazu gehört auch, daß sich die Auslegung von innerstaatlichem Recht „gleich ob es sich um vor oder nach der Richtlinie erlassene Vorschriften handelt ... soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie ausrichten muß, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Artikel 189 Absatz 3 EWG-Vertrag nachzukommen“1).

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Artikel-Nr.
RdW 1996, 153

15.04.1996
Heft 4/1996
Autor/in
Michael Potacs

Univ.-Prof. DDr. Michael Potacs ist Universitätsprofessor am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien mit dem Schwerpunkt Öffentliches Wirtschaftsrecht.