Mit dem DEBRA-Richtlinienvorschlag adressiere die EU-Kommission die in den meisten Mitgliedstaaten vorherrschende steuerliche Ungleichstellung von Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung. Zum einen solle für neues Eigenkapital ein Freibetrag über zehn Jahre als fiktiver steuer-
licher Abzugsposten gewährt werden. Zum anderen solle die Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen - zusätzlich zur Zinsschranke gem Art 4 ATAD - weiter eingeschränkt werden, indem nur mehr 85 % der überschüssigen Fremdkapitalkosten abzugsfähig sein.
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