Arbeitsrecht

Richtlinienwidrigkeit des Senioritätsprinzips?

Ulrich Runggaldier / Linda Kreil

Jüngst titelten die Massenmedien in ihren Schlagzeilen, das Senioritätsprinzip - also die sowohl in Kollektivverträgen als auch in Gehaltsschemata des öffentlichen Dienstes praktizierte Entgeltstaffelung nach Dienstalter - widerspreche der RL 2000/78/EG. Diese RL schützt ua vor Diskriminierung wegen des Alters in Beschäftigung und Beruf. Sowohl wegen der allgemeinen Zielsetzung der RL als auch wegen spezieller Ausnahmebestimmungen erscheint die publizierte Ansicht zweifelhaft.

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Artikel-Nr.
RdW 2003/331

15.07.2003
Heft 7/2003
Autor/in
Linda Kreil

Mag. Dr. Linda Kreil ist nach mehrjähriger Tätigkeit in namhaften Wiener Rechtsanwaltskanzleien mit Schwerpunkt Arbeits- und Wirtschaftsrecht derzeit Universitätsassistentin am Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Wirtschaftsuniversität Wien sowie Lehrbeauftragte an der FH Wiener Neustadt.

Publikationen (Auswahl):
Rechtfertigungsgründe in der Rsp zur Altersdiskriminierung, ZAS 2010, 206; Anm zu EuGH 25.1.2007 – „Robins“, ZESAR 2008, 186; Zur Kürzung von Betriebspensionen durch Betriebsvereinbarung – Anm zu OGH 6. 9. 2000, 9 ObA 106/00d, RdW 2001, 222; Eichinger/Kreil/Sacherer, Basiswissen Arbeits- und Sozialrecht5 (2010).

Ulrich Runggaldier

Univ.-Prof. Dr. Ulrich Runggaldier war Professor für Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Schwerpunkte: Europäisches Arbeits- und Sozialrecht; Kollektives Arbeitsrecht; Recht der betrieblichen Altersversorgung; Sozialversicherungsrecht.