Die Umsetzung der Gesellschaftsrechtlichen Mobilitäts-Richtlinie (EU) 2019/2021 durch das EU-UmgrG ist am 1. August 2023 in Kraft getreten. Das neue Gesetz hat tiefgreifende Änderungen bei grenzüberschreitenden Umgründungen gebracht. Neben grenzüberschreitenden Verschmelzungen (vormals vom nunmehr nach rund 16 Jahren aufgehobenen EU-VerschG geregelt) sind nunmehr auch grenzüberschreitende Umwandlungen (Verlegung des Satzungssitzes) und grenzüberschreitende Spaltungen - bei diesen Auf- und Abspaltungen zur Neugründung (einschließlich Ausgliederung), nicht aber Spaltungen zur Aufnahme - gesetzlich geregelt.
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