In aller Kürze

Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen

Bearbeiterin: Barbara Tuma

Im Zuge einer Änderung des Kraftfahrgesetzes wurde nun auch die Möglichkeit geschaffen, dass die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Lenk- und Ruhezeitkontrollen, bei denen keine Übertretung festgestellt wurde ("Positivkontrolle"), gleich direkt beim jeweiligen Unternehmen im Verkehrsunternehmensregister (zur Berücksichtigung im Risikoeinstufungssystem) vermerken. Sind die Daten dieses Unternehmens im Verkehrsunternehmensregister noch nicht vorhanden, können sie das Unternehmen selbst aus dem Unternehmensregister auswählen und anlegen (BGBl I 2017/102).

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6559/3/2017

03.08.2017
Heft 6559/2017