Zur Lokalisation von Steuerausfällen und zur Wirksamkeit des Risikomanagements der Finanzverwaltung
Die Verhältnisse im Aufzeichnungsumfeld sind, wie bekannt, in Deutschland (D) und Österreich (Ö) einschließlich der verfahrensrechtlichen Basisbestimmungen, die sich aus gemeinsamen historischen Wurzeln (RAO) herleiten, so weit gleich geartet, dass eine gemeinsame Sichtweise möglich ist. Der Beitrag beleuchtet aus dieser Sicht die bestehende steuerliche Umwelt des Risikofelds Erlöse in Bezug auf verfahrensrechtliche Grundlagen für den Vollzug, auf die technische Realität des Aufzeichnungsbereichs, auf Steuerausfälle und bisherige Gegenmaßnahmen im Rahmen von Prüfungstechnik und Steueraufsicht sowie unter Betrachtung derzeitiger Beispiele für Lösungsansätze. Letztlich soll aber durch diese Beitragsreihe aus dem Blickwinkel aller angeführten Teilbereiche ersichtlich gemacht werden, dass nur eine auf einer verbindlichen verfahrensrechtlichen Grundlage fußende, einheitliche und durch Behörden vollzogene technische Sicherheitslösung (wie INSIKA1) imstande ist im Bargeldbereich zu Gleichmäßigkeit und Rechtmäßigkeit der Besteuerung zu führen. Alle anderen Lösungsansätze sind mangels Sinnhaftigkeit, Umsetzbarkeit oder minderer Qualität nicht dazu geeignet.
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