Steuerrecht

Rodungsprämien, Stilllegungsprämien und Auspflanzungsförderungen

Gertraud Hausherr / Rudolf Wanke

Die Land- und Forstwirtschaft wird von der öffentlichen Hand vielfach subventioniert. Allein im Weinbau sind in der Verwaltungspraxis gleich drei verschiedene Unterstützungszahlungen von Bedeutung: Während die Europäische Union und der Bund Prämien für die Rodung von Weinbauflächen zahlen, um das Weinangebot zu reduzieren, gewährt die Gemeinde Wien Förderungen für die Neuauspflanzung von Weingärten.

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Artikel-Nr.
RdW 1996, 499

15.10.1996
Heft 10/1996
Autor/in
Rudolf Wanke

Hofrat Dr. Rudolf Wanke ist seit Gründung des Unabhängigen Finanzsenats Senatsvorsitzender des UFS an der Außenstelle Wien und war zuvor Vorstand einer Fach- und Rechtsmittelabteilung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland.

Publikationen:

Das Verfahren vor den weisungsfreien Berufungssenaten (1994); Gesetz über den Unabhängigen Finanzsenat (UFSG, 2007); Mitherausgeber von Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, Einkommensteuergesetz (EStG, Loseblattausgabe 2001); sowie zahlreiche Fachartikel.