Mit Umwandlungsverlusten wurden eine Zeit lang beträchtliche Steuervorteile erzielt. Der VwGH hat dieser Interpretation der Steuerwirksamkeit von Umwandlungsverlusten nunmehr eine Absage erteilt.
Der Verwaltungsgerichtshof hat mit der Entscheidung vom 22.10.1997, 93/13/0295, die langjährige Diskussion um die steuerliche Behandlung von Umwandlungsverlusten im Geltungsbereich vor der Novellierung des KStG 1988 mit Formalwirkung für Umwandlungsbeschlüsse ab 15. 9. 1989 beendet. Er bestätigt die Auffassung der belangten Behörde, wonach Buchverluste (oder Buchgewinne) aus Anlass einer vor dem Inkrafttreten des § 20 Abs 4 KStG 1988 beschlossenen verschmelzenden Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz 1954 ebenso steuerneutral sind, wie dies bei Konzernverschmelzungen im Geltungsbereich des Art I StruktVG ausdrücklich verankert war.
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