Im Zusammenhang mit der Rechtsfigur der "finalen Verluste" wurde ua die Frage diskutiert, inwieweit diesbezüglich auch der Import ausländischer Verluste aus der Zeit vor der Sitzverlegung einer Gesellschaft betroffen ist.1 Mit dem Urteil in der Rs AURES Holdings a.s. (in der Folge auch nur: Urteil Aures) schuf der EuGH nunmehr dazu Klarheit.2
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Dr. Josef Fuchs war bis zu seiner Pensionierung Ende Juli 2019 Senatspräsident des VwGH. Er ist seit 2020 externer Mitarbeiter am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU Wien sowie als Fachautor und Kommentator insbesondere im Rahmen der Bearbeitung der abgabenrechtlichen Judikatur des VwGH tätig.