(Gstöttner, taxlex 7/2008, S. 285)
Am 6. 12. 2007 hat der EuGH in der Rs Columbus Container entschieden, dass § 20 Abs 2 und 3 dAStG weder gegen die Niederlassungs- noch gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstoßen. Dies sei angesichts des Schrifttums überraschend gewesen, in welchem weitgehend die Auffassung vertreten wurde, dass die zit Bestimmungen im Widerspruch zu den Grundfreiheiten des EG-Vertrags stünden. Der Beitrag skizziert die entscheidungserheblichen Gründe, durchleuchtet die Argumentation des EuGH und bespricht die Auswirkungen auf Österreich.
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