In seinem Urteil vom 12. 6. 2014 zu den verbundenen Rs C-39/13, C-40/13 und C-41/13 stellte der EuGH einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit der niederländischen Regelungen zur steuerlichen Einheit fest. Gegenstand des vorliegenden Beitrags ist eine Analyse der möglichen Auswirkungen des Urteils auf die österreichische Unternehmensgruppe nach § 9 KStG unter den Implikationen der Niederlassungsfreiheit gem Art 49 AEUV und Art 54 AEUV.
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