VwGH 20. 11. 2024, Ra 2024/13/0068
➜ Unterinstanz: BFG 13. 3. 2024, RV/7101251/2022, idF Berichtigungsbeschluss vom 23. 3. 2024
betreffend: Rückforderung gem § 241a BAO (Rückerstattung KESt 2012)
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