(Perl, RdW 2009/395, S. 430)
Seit 2002 haben Hersteller und Importeure die Verpflichtung, Altfahrzeuge zurückzunehmen und zu verwerten. Für diese Verpflichtung sind in der Steuer- und in der Unternehmensbilanz Rückstellungen zu bilden. Die Höhe der zu bildenden Rückstellung hat sich an der Höhe der in Zukunft voraussichtlichen Kosten der zu erwartenden Rücklaufquote zu orientieren. Allerdings werden in der Praxis nur 25 % der Altfahrzeuge tatsächlich ordnungsgemäß entsorgt.
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