Seilbahnen sind ein wichtiger Bestandteil der österreichischen Volkswirtschaft und Infrastruktur;1 derzeit stehen österreichweit ca 1.100 Seilbahnen und 1.850 Schlepplifte in Betrieb.2 Nach Ablauf ihrer Betriebszeit sind die Anlagen abzutragen und das Gelände zu rekultivieren. Für diese Verpflichtung billigt der VwGH eine Ansammlungsrückstellung. Ausgehend von der Entscheidung des VwGH beleuchtet der Beitrag weitere praktische Fragestellungen bei der Bildung einer solchen Ansammlungsrückstellung.
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