(Wittmann, RdW 2013/50, S. 51)
Am 6. 6. 2012 hat der BFH entgegen seiner bisherigen Rsp und der Auffassung der dt Finanzverwaltung entschieden, dass in Fällen von Großbetrieben die Bildung von Rückstellungen für Aufwendungen einer zukünftigen Außenprüfung auch ohne eine zuvor ergangene Prüfungsanordnung erlaubt ist. Der Beitrag analysiert diese Entscheidung und geht der Frage nach, inwieweit daraus Indikationen für Ö abgeleitet werden können.
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