Am 6. 6. 2012 hat der deutsche Bundesfinanzhof entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung und der Auffassung der deutschen Finanzverwaltung entschieden, dass in Fällen von Großbetrieben die Bildung von Rückstellungen für Aufwendungen einer zukünftigen Außenprüfung auch ohne eine zuvor ergangene Prüfungsanordnung erlaubt ist. Dieser Beitrag analysiert die BFH-Entscheidung und beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit daraus Indikationen für Österreich abgeleitet werden können.
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