Steuerrecht

Rückstellungen für Aufwendungen zukünftiger Betriebsprüfungen - Neue Akzente durch den BFH

Dr. Kornelia Wittmann

Am 6. 6. 2012 hat der deutsche Bundesfinanzhof entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung und der Auffassung der deutschen Finanzverwaltung entschieden, dass in Fällen von Großbetrieben die Bildung von Rückstellungen für Aufwendungen einer zukünftigen Außenprüfung auch ohne eine zuvor ergangene Prüfungsanordnung erlaubt ist. Dieser Beitrag analysiert die BFH-Entscheidung und beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit daraus Indikationen für Österreich abgeleitet werden können.

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Artikel-Nr.
RdW 2013/50

24.01.2013
Heft 1/2013
Autor/in
Kornelia Wittmann

Dr. Kornelia Wittmann, LL.M., Dipl.-Kffr. Univ., ist Rechtsanwältin (RAK München) und Steuerberaterin bei bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH in Mödling. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind Konzernsteuerrecht, internationales Steuerrecht, Bilanzrecht sowie die Beratung bei Außenprüfungen, im Abgabenverfahrens- und im Finanz­­straf­recht. Sie ist Autorin von Fach­publikationen in diesen Bereichen.