Steuerrecht

Rückstellungen für Firmenjubiläumsgelder Anmerkung zu BFH 29. 11. 2000, I R 31/00, DStR 2001, 523

Sabine Kirchmayr

Der BFH hat die steuerliche Abzugsfähigkeit von Rückstellungen für Firmenjubiläumsgelder grundsätzlich bejaht. Die Rückstellung ist als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten steuerlich abzugsfähig, wenn die Verpflichtung zum Bilanzstichtag besteht oder wahrscheinlich ist und die Verpflichtung im abgelaufenen Wirtschaftsjahr wirtschaftlich verursacht worden ist. Bei Firmenjubiläumsgeldern ist die wirtschaftliche Verursachung durch die laufenden Beschäftigungsverhältnisse nur insoweit zu bejahen, als das Firmenjubiläumsgeld von der betrieblichen Beschäftigungsdauer abhängig ist.

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Artikel-Nr.
RdW 2001/408

15.06.2001
Heft 6/2001
Autor/in
Sabine Kirchmayr

Univ.-Prof. Dr Sabine Kirchmayr-Schliesselberger ist Vorstand des Instituts für Finanzrecht an der juridischen Fakultät der Universität Wien. Sie ist Steuerberaterin in Wien. Ihre Forschungsschwerpunkte sind öffentliches Haushaltsrecht, Finanzausgleich, Konzern- und Unternehmenssteuerrecht sowie Besteuerung der Kapitalveranlagung.