Die systematische Konsistenz des Zusammenspiels von Unternehmens- und Steuerbilanz wird untersucht. Das Verbot pauschaler Rückstellungen nach § 9 Abs 3 EStG wird analysiert und die sachliche Rechtfertigung verschiedener Auslegungen im Sinn der Ordnungssystemjudikatur des Verfassungsgerichtshofes hinterfragt.
Im vorangehenden Beitrag, ÖStZ 2014/8, erörtertHasanovic die Bündelung individuell zurechenbarer Gewährleistungsfälle eines Tischlereibetriebs nach einer Berufungsentscheidung des UFS Linz. Garantie- und Gewährleistungsrisiken sind nach dem Realisationsprinzip auch dann rückzustellen, soweit empirisch-statistische Methoden die Kalkulierbarkeit und Nachweisbarkeit gebündelter Risiken sichern, obwohl eine individuelle Zurechenbarkeit zu einzelnen Kunden oder Leistungen noch nicht gegeben ist.
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