Steuerrecht Aktuell

Rückstellungen für Verpflichtungen infolge strafbaren Verhaltens

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB / Sandra Koo, MSc (WU)

- VwGH 22. 2. 2024, Ra 2023/13/0176

Der Beitrag geht der Frage nach, wann Rückstellungen im Zusammenhang mit strafbarem Verhalten gebildet werden müssen.

Bei Steuerhinterziehungen, allgemein bei Steuernachforderungen nach Außenprüfungen aber auch bei Umweltstraftaten stellt sich die Frage, ob eine Rückstellung im Jahr der Tat oder im Jahr der (drohenden) Entdeckung zu passivieren ist. Der Artikel geht zunächst auf den Beschluss des VwGH vom 22. 2. 2024, Ra 2023/13/0176, ein und stellt in der Folge die Judikatur des deutschen BFH vor. Ein kurzer Abschnitt widmet sich dem Einfluss einer möglichen Außenprüfung, bevor unterschiedliche in der Literatur vertretene Meinungen dargelegt werden. Wann eine Rückstellung bei Verschleierung der Straftat bzw bei Verweigerung der Sanierungsverpflichtung zu bilden ist, wird ebenfalls geklärt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2025/178

30.04.2025
Heft 8/2025
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Sandra Koo

Sandra Koo, MSc (WU) ist Universitätsassistentin (prae doc) am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen (Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung) an der Wirtschaftsuniversität Wien.