Bilanzrecht

Rückstellungen nach dem Entwurf für ein Rechnungslegungsgesetz

Otto A. Altenburger

Im vorliegenden Beitrag sollen die Änderungen, die sich aufgrund des Entwurfes für ein RLG1) bei der Bilanzierung von Rückstellungen ergeben, knapp, aber umfassend2) dargestellt und kritisch gewürdigt werden. Da mit dem RLG nur handelsrechtliche Vorschriften novelliert werden sollen, wird auf die Auswirkungen dieses Gesetzes auf die steuerliche Anerkennung von Rückstellungen lediglich am Ende kurz hingewiesen.

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Artikel-Nr.
RdW 1990, 65

01.02.1990
Heft 2/1990
Autor/in
Otto Altenburger

Dr. Otto A. Altenburger, WP/StB, war bis zu seiner Pensionierung 2017 Professor für Externes Rechnungswesen (Revision und Treuhand) und Vorstand des Instituts für Betriebswirtschaftslehre der Universität Wien und danach mangels Nachfolger(in) noch weiterhin dort tätig. Er ist Ersatzmitglied des AFRAC (Mitglied mehrerer Arbeitsgruppen), stv Vorsitzender des Fachsenats für Betriebswirtschaft sowie Mitglied mehrerer Arbeitsgruppen des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der KSW, weiters Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des iwp.

Publikationen (Auswahl):
Kommentar zum Rechnungslegungsgesetz, Wien 1993; Rechnungslegung und Unsicherheit, Berlin 1995; Fortschritte im Rechnungswesen (Mithrsg), 2. Aufl, Wiesbaden 2000; zahlreiche Beiträge in Sammelwerken und Aufsätze in Fachzeitschriften.