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Rückstellungen sind Steuerstundungen

Mag. David Grünberger / Dr. Karl Kreiter

Das Problem ist nicht so kompliziert, wie KREITER dies als Versicherungsmathematiker darstellt. Es ist vielmehr sehr einfach:

Jede Rückstellung in der Steuerbilanz mindert die Steuerbelastung für die laufende Periode. Veranlagt der Steuerpflichtige den gestundeten Betrag, ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Steuerminderung und die angewachsenen Zinsen die Höhe der rückgestellten Schuld erreichen (DORALT, RdW 1998, 514f).

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2001/543

15.06.2001
Heft 12/2001
Autor/in
David Grünberger

Dr. David Grünberger, CPA leitet die Sektion Aufsichtspolitik und Rechnungslegung in der Europäischen Zentralbank in Frankfurt a.M. Seine Sektion koordiniert die inhaltliche Ausrichtung der Bankenaufsicht in der Eurozone. Als Mitglied des IFRS Advisory Council berät er das IASB und das ISSB beim Standardsetting, ferner ist er Mitglied der Accounting-Arbeitsgruppen im Baseler Ausschuss.