Mit Beschluss vom 26. Juni 1997, B 322/96-11, hat der Verfassungsgerichtshof ein Gesetzesprüfungsverfahren zu § 9 Abs 4 EStG idF SteuerreformG 1993 in Bezug Dienst-Jubiläumsgelder eingeleitet. Im Vergleich zur steuerlichen Behandlung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten erscheint die steuerliche Schlechterstellung von Rückstellungen für Jubiläumsgelder sachlich nicht gerechtfertigt.
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