Wirtschaftsrecht

Rücktritt unter Nachfristsetzung: Wie lange darf ein Schuldner leisten?

Univ.-Ass. Dr. Raphael Thunhart

Die folgende Untersuchung beschäftigt sich mit der Verpflichtung des Gläubigers, dem säumigen Schuldner eine angemessene Nachfrist zu gewähren, innerhalb derer er seine Leistung nachbringen kann. Im Vordergrund steht dabei die Frage, inwieweit ein Gläubiger, der in Unkenntnis der gesetzlichen Vorgaben ohne Setzung einer angemessenen Nachfrist seinen Rücktritt erklärt, an den Vertrag gebunden bleibt, obwohl er auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses vertraut und möglicherweise schon anderwärtig disponiert hat.

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Artikel-Nr.
RdW 2006/512

15.09.2006
Heft 9/2006
Autor/in
Raphael Thunhart

Dr. Raphael Thunhart ist Richter am Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz und derzeit im Evidenzbüro des Obersten Gerichtshofs tätig.


Publikationen (Auswahl):
Anschein und Vertrauensschutz im Vertretungsrecht , Rz 2000, 74; Brutto- und Nettopreise im Zivilrecht, RdW 2003/467; Rücktritt unter Nachfristsetzung, RdW 2006/512; Das Baugrundrisiko, bbl 2006, 127 und, gemeinsam mit Mag. Susanne Haas, Die Haftung für Hersteller und Lieferanten, ÖJZ 2012/75.