Nach langer Zeit hat sich der OGH wieder einmal zum Rücktrittsrecht des Verkäufers bei Zahlungsverzug des Käufers im Falle eines Kaufs unter Eigentumsvorbehalt geäußert. Er wiederholt aber leider bloß die Stehsätze früherer Entscheidungen und vernachlässigt dabei, dass die Problemdiskussion in den letzten 15 Jahren weitergeführt wurde und die neuere Lehre ganz überwiegend für das Erfordernis einer Nachfrist eintritt.
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