(Sulz/Oberkleiner, SWK 22/2009, S 658)
Das BBG 2007 hat wichtige Änderungen insb für Verschmelzungen gebracht; ua wurde die Rückwirkungsfiktion auch auf Ebene der Anteilsinhaber festgelegt. Praktische Bedeutung habe diese Neuerung va im Rahmen der Gruppenbesteuerung, weil sie nun die rückwirkende Aufnahme einer gruppenfremden Körperschaft in die Unternehmensgruppe erlaube. Gleichzeitig zwinge dies nach Auffassung der Autoren rückwirkend zur Firmenwertabschreibung oder Firmenwertzuschreibung.
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