Arbeitsrecht

Rückwirkende Krankschreibung und Arbeitgeberkündigung

Mag. Dr. Christoph Eibensteiner

Die Arbeitgeberkündigung im Krankenstand - wenn die Arbeitsunfähigkeit vom Arzt rückwirkend zum Zeitpunkt des Kündigungszuganges festgestellt wird - wirft die Frage auf, ob sich bei dieser Sachverhaltskonstellation der Entgeltfortzahlungsanspruch über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus erstreckt.

Grundsätzlich ist es rechtlich zulässig, dass ein Arbeitgeber (AG) einen erkrankten Arbeitnehmer1 (AN) kündigt.2 Eine Kündigung während dieses sensiblen Zeitraumes wird jedoch als "sozialpolitisch unerwünscht" gewertet.3 Die Konsequenz ist, dass der AG nach § 9 AngG und § 5 EFZG verpflichtet wird, dem AN das Entgelt auch über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus (= erweiterte Entgeltfortzahlung) fortzuzahlen, sofern die sich aus § 8 AngG oder § 2 EFZG ergebende Höchstdauer der Entgeltfortzahlung noch nicht erschöpft ist.

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Artikel-Nr.
RdW 2017/248

26.05.2017
Heft 5a/2017
Autor/in
Christoph Eibensteiner

Mag. Dr. Christoph Eibensteiner ist Referent in der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht (Beratung sowie gerichtliche Vertretung).

Publikationen (Auswahl):

Vergütung eines Feiertages im Krankheitsfall (I), ecolex 1994, 410 ff; Einvernehmliche Auflösung und Mutterschutz, ecolex 1995, 733 ff; Austritt aus gesundheitlichen Gründen – Verwirkung der Konkurrenzklausel? RdW 2012, 224 ff; Der unterstellte (unberechtigte) Austritt, RdW 2014/314.