Die Arbeitgeberkündigung im Krankenstand - wenn die Arbeitsunfähigkeit vom Arzt rückwirkend zum Zeitpunkt des Kündigungszuganges festgestellt wird - wirft die Frage auf, ob sich bei dieser Sachverhaltskonstellation der Entgeltfortzahlungsanspruch über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus erstreckt.
Grundsätzlich ist es rechtlich zulässig, dass ein Arbeitgeber (AG) einen erkrankten Arbeitnehmer1 (AN) kündigt.2 Eine Kündigung während dieses sensiblen Zeitraumes wird jedoch als "sozialpolitisch unerwünscht" gewertet.3 Die Konsequenz ist, dass der AG nach § 9 AngG und § 5 EFZG verpflichtet wird, dem AN das Entgelt auch über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus (= erweiterte Entgeltfortzahlung) fortzuzahlen, sofern die sich aus § 8 AngG oder § 2 EFZG ergebende Höchstdauer der Entgeltfortzahlung noch nicht erschöpft ist.
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