Info aktuell / COVID-19

Rückzahlung anteiliger COFAG-Zuschüsse für Mieten und Pacht im Lockdown geregelt

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Überarbeitete Richtlinien definieren die Berechnung der tatsächlichen Nutzbarkeit und sorgen laut COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) für unbürokratische und praxisnahe Lösung, wenn Bestandszinsen reduziert wurden:

Zu Beginn der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung rasch finanzielle Hilfsinstrumente für betroffene Unternehmen entwickelt. Dazu zählen auch der Fixkostenzuschuss und der Verlustersatz, bei dem Unternehmen abhängig von der Höhe ihres Umsatzausfalls vom Staat einen Teil ihrer Aufwendungen ersetzt bekommen. Zu den anrechenbaren Kosten zählen auch Mieten und Pachtaufwendungen, die Unternehmen zu zahlen haben.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2022/171

15.04.2022
Heft 7/2022