(Leistentritt, FJ 5/2009, S. 173)
Mit dem Abgabenverwaltungsreformgesetz ist durch Einfügen eines § 239a eine Rückzahlungssperre in die BAO aufgenommen worden. Im Beitrag wird diese Rückzahlungssperre dargestellt bzw erörtert, wie sie sich von den Landesregelungen unterscheidet. Weiters wird untersucht, ob die bundesrechtliche Rückzahlungssperre im Lichte der zu den landesrechtlichen Bestimmungen ergangenen hg Erkenntnisse ebenso mit dem Gemeinschafts- und Verfassungsrecht vereinbar ist.
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