Wirtschaftsrecht

Russland/Belarus-Sanktionen und Aktionärsrechte

o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Karollus

Linz

Mit der VO (EU) 269/20141 und den dazu ergangenen Durchführungsverordnungen hat die EU Sanktionen gegen bestimmte natürliche oder juristische Personen, Einrichtungen und Organisationen aus Russland und Belarus verhängt. Von diesen Sanktionen werden auch Aktien2 erfasst, die im Eigentum oder Besitz dieser Personen, Einrichtungen und Organisationen stehen oder die von ihnen gehalten oder kontrolliert werden. Unterschiedliche Ansichten bestehen zu der Frage, welche Aktionärsrechte von dem „Einfrieren“ der Aktien betroffen sind, und ob daher etwa das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung, das Auskunftsrecht, das Stimmrecht und das Anfechtungsrecht in allen Fällen sistiert sind oder ob ein Ruhen der Rechte nur bei Vorliegen bestimmter zusätzlicher Voraussetzungen eintritt. Aufgrund einer Anfrage aus der Praxis befasst sich der vorliegende Beitrag mit diesen Themen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2023/632

15.12.2023
Heft 12/2023
Autor/in
Martin Karollus

o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Karollus ist stellvertretender Vorstand des Instituts für Unternehmensrecht an der Johannes Kepler Universität Linz. Er ist Autor von über 250 Publikationen, vor allem zum Zivilrecht, Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht.

Publikationen:
Kommentierung des EKEG, in: Buchegger, Österreichisches Insolvenzrecht Kommentar. Erster Zusatzband, 2009; Kommentierung zu den unionsrechtlichen Vorgaben für das Aktienrecht, zu § 1, zu § 47a, zu § 48, zu §§ 65–66a AktG, zu § 254 AktG, zu §§ 259-273 AktG, in Artmann/Karollus, Kommentar zum Aktiengesetz, 6. Aufl (ab 2018); Kommentierung zu §§ 38–40 UGB, in Artmann, Kommentar zum UGB, 3. Aufl (2019); Beitrag zu Gesellschaftsformen für Ärzte und Zahnärzte, in Resch/Wallner, Handbuch Medizinrecht, 3. Aufl (2020).