Der Beitrag gibt einen Überblick über eine mögliche Abgrenzung zwischen Sach- und Nutzungsausschüttungen bei Kapitalgesellschaften sowie Sach- und Nutzungszuwendungen bei Stiftungen. Insb bei der Zuwendung von gesicherten Rechtspositionen durch in- und ausländische Stiftungen und ausländische Kapitalgesellschaften ist uE fraglich, ob bspw nicht bereits der Abschluss eines zinsverbilligten Darlehens- oder Mietvertrags eine Sachausschüttung (Sachzuwendung) des kapitalisierten Nutzungsvorteils über die Vertragslaufzeit ist: Schließlich erlangt der Vertragspartner eine ihn begünstigende, rechtlich durchsetzbare Vertragsposition. Gestaltungsspielraum besteht zudem bei offenen Ausschüttungen und Zuwendungen hinsichtlich des KESt-Zuflusszeitpunkts.
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