(SWK 31/2008, S 833)
Der VfGH hat mit Erk 30. 9. 2008, V 349, 350/08, § 2 der Sachbezugsverordnung (BGBl II 2001/416) sowie die Vorläuferregelungen als gesetzwidrig aufgehoben, da bei der zuletzt gültigen Sachbezugsbewertung keine Rücksicht auf die jeweiligen Mietpreise des Wohnortes und damit keine Orientierung an den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes - wie in § 15 Abs 2 EStG festgelegt - erfolgt und außerdem die angesetzten Sachbezüge wesentlich niedriger als die Richtwertmietzinse sind.
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