Steuerrecht

Sachbezug: Privatfahrten mit Spezialfahrzeug

MMag. Daniel Varro

Nach den LStR führt die private Nutzung von Spezialfahrzeugen nicht zu einem lohnwerten Vorteil. Dagegen kommt es nach dem UFS für den Sachbezug nicht auf das jeweilige Fahrzeug an, sondern lediglich auf die Tatsache, dass private Fahrten unternommen werden. Tatsächlich kann zwar jede private Fahrt einen Sachbezug darstellen, entgegen dem UFS kommt jedoch die Bewertung nach der Sachbezugs-VO nicht in Betracht, weil die Sachbezugs-VO nur Personen- und Kombinationskraftwagen erfasst und bei Spezialfahrzeugen neben Privatfahrten auch andere, spezielle Nutzungsarten infrage kommen.

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Artikel-Nr.
RdW 2011/49

21.01.2011
Heft 1/2011
Autor/in
Daniel Varro

Univ.-Prof. MMag. Dr. Daniel Varro, LL.M., ist Universitätsprofessor für Steuerrecht und nachhaltige Steuerpolitik an der Universität für Weiterbildung Krems; vormals am Institut für Finanzrecht der Universität Wien sowie in führenden Anwaltskanzleien tätig; zuletzt im Bundesministerium für Finanzen mit den Schwerpunkten Legistik, Steuerrecht und Steuerpolitik. Er ist Lehrbeauftragter und Gastvortragender an in- und ausländischen Universitäten sowie Fachautor zahlreicher Werke.