Das BFG habe sich kürzlich wieder mit der umsatzsteuerlichen Behandlung einer Sacheinlage beim Gesellschafter beschäftigt und dabei die (mittlerweile eingebrachte) Revision zugelassen, scheine doch die tatsächliche Behandlung von Sacheinlagen im Lichte der jüngeren EuGH-Rsp ungeklärt. Für die Überlegungen im Beitrag werde vereinfacht davon ausgegangen, dass ein Unternehmer ein bisher in seinem Betriebsvermögen unter Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs verwendetes Gebäude gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine GmbH einbringe. Ertragsteuerlich sei ein Tausch anzunehmen.
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