Es gäbe keine Verpflichtung zur amtswegigen Erlassung eines Löschungsbescheides, sondern das Finanzamt habe das Ermessen zu üben. Eine Säumnisbeschwerde sei nicht zulässig.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.