Steuerrecht

Säumniszuschläge wegen vergessener Verrechnungsweisung

Christoph Ritz

Im 2. AbgÄG 1987 (BGBl 312) wurde im Abschn XV Art. 1 Z 16 eine Bestimmung geschaffen, um „Härten zu vermeiden, die im Zusammenhang mit der auf eine bloß irrtümliche Unterlassung einer Verrechnungsweisung im Sinn des § 214 Abs 4 lit a und b betreffend selbst zu berechnende Abgaben zurückzuführende Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages entstehen können1)“.

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Artikel-Nr.
RdW 1987, 273

01.08.1987
Heft 8/1987
Autor/in
Christoph Ritz

Prof. Dr. Christoph Ritz ist seit 1980 im BM für Finanzen im Bereich der BAO tätig und Universitätslektor an der Universität Linz; Fachvortragender (ua für Bundesfinanzakademie, Akademie der Wirtschaftstreuhänder, Anwaltsakademie, ÖGWT, VVT, ARS, SWK Steuerrechtstag); Nationalberichterstatter für IFA Kongress 1999; Teilnahme an Symposien und Seminaren (Universität Graz, Universität Wien, Wirtschaftsuniversität Wien).

Publikationen:

Fachartikel vor allem zum Abgabenverfahrensrecht (zB in RdW, ÖStZ, SWK, SWI), Beiträge in Sammelwerken (zB in beiden Stoll-Festschriften, Wien 1995 und 2005), BAO-Kommentar, 3. Auflage (2005).