Zur Umsetzung des Gemeinnützigkeitsreformgesetzes 2023 (BGBl I 2023/188) werden mit einem Sammelerlass des BMF die Vereinsrichtlinien 2001, die Einkommensteuerrichtlinien 2000, die Lohnsteuerrichtlinien 2002 und die Körperschaftsteuerrichtlinien 2013 gewartet. (Erlass des BMF vom 31. 1. 2025, 2025-0.080.711, BMF-AV Nr 12/2025)
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