Im Zuge eines Festschriftbeitrags sei die Frage untersucht worden, in welchen Fällen ein Gesellschafter im Rahmen einer Sanierung durch gesellschaftsrechtliche Maßnahmen zur Aufgabe seiner Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gezwungen sein könne und ob eine solche einfachgesetzliche Rechtslage vor dem Verfassungsrecht standhalte. Die wesentlichsten Aspekte werden im Beitrag noch einmal in Erinnerung gerufen.
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