Mit 1. 8. 2009 ist das Aktienrechts-Änderungsgesetz (BGBl I 2009/71) in Kraft getreten. Vor allem für die Teilnahme an der Hauptversammlung, deren Vorbereitung und Einberufung sowie deren Durchführung sind damit wesentliche Änderungen, insb für eine börsenotierte Gesellschaft, zu beachten.1 Neben den hier zu treffenden organisatorischen Vorbereitungsmaßnahmen stellt sich vor allem die Frage, ob und in welchen Bereichen Änderungen oder Ergänzungen der Satzung notwendig oder empfehlenswert sind. Dies soll in der Folge näher untersucht werden.
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