Wirtschaftsrecht

Satzungsgestaltung nach dem Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009

Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny

Mit 1. 8. 2009 ist das Aktienrechts-Änderungsgesetz (BGBl I 2009/71) in Kraft getreten. Vor allem für die Teilnahme an der Hauptversammlung, deren Vorbereitung und Einberufung sowie deren Durchführung sind damit wesentliche Änderungen, insb für eine börsenotierte Gesellschaft, zu beachten.1 Neben den hier zu treffenden organisatorischen Vorbereitungsmaßnahmen stellt sich vor allem die Frage, ob und in welchen Bereichen Änderungen oder Ergänzungen der Satzung notwendig oder empfehlenswert sind. Dies soll in der Folge näher untersucht werden.

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Artikel-Nr.
RdW 2009/565

15.09.2009
Heft 9/2009
Autor/in
Christian Nowotny

em. o. Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny ist Professor am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien; Mitglied des Fachsenats für Handelsrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Mitglied des Prüfungsausschusses der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.