In der fein austarierten Kompetenzverteilung der Aktiengesellschaft ist die Festsetzung der Vorstandsvergütung derzeit Aufgabe des Aufsichtsrats. Aktuelle Entwicklungen in Europa bieten Anlass, auch über die diesbezügliche Rolle der Hauptversammlung nachzudenken.
Fragen des Aktienrechts haben Prof. Christian Nowotny immer schon besonders beschäftigt.1 Überdies hat er als Mitglied des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance an der grundsätzlichen Konzeption und den zahlreichen Änderungen dieses speziellen Regelwerks für die börsenotierte Aktiengesellschaft maßgeblich mitgewirkt. Daher hoffe ich, dass meine folgenden Ausführungen zu einem aktuellen aktienrechtlichen Thema das Interesse des Jubilars finden mögen.
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