Wirtschaftsrecht

Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude - ein Rechtsabenteuer!

Ingrid Bläumauer

Dank dem EuGH1) müssen nun auch die heimischen Veranstalter ihren Kunden Schadenersatz für verpatzten Urlaub bezahlen. Wissenschaftlich durchleuchtet wurde die Entscheidung bereits in derRdW 4/2002 2). Dort wurde auch eine gesetzliche Regelung dieses Anspruchs für das Jahr 2003 angekündigt. Na, schön! Die Praktiker sind aberjetzt gefordert3).

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Artikel-Nr.
RdW 2002/268

15.05.2002
Heft 5/2002
Autor/in
Ingrid Bläumauer

Dr. Ingrid Bläumauer ist Rechtsanwältin in Wien und betreibt eine Kanzlei-Sprechstelle in Waidhofen/Ybbs. Ihre Spezialgebiete sind: Familien- und Scheidungsrecht, Erbrecht und Reiserecht. Sie ist Autorin des Buches „Reiserecht“, publiziert regelmäßig Fachartikel und hält Vorträge zu den Themen Reiserecht und Scheidungsrecht.