Dank dem EuGH1) müssen nun auch die heimischen Veranstalter ihren Kunden Schadenersatz für verpatzten Urlaub bezahlen. Wissenschaftlich durchleuchtet wurde die Entscheidung bereits in derRdW 4/2002 2). Dort wurde auch eine gesetzliche Regelung dieses Anspruchs für das Jahr 2003 angekündigt. Na, schön! Die Praktiker sind aberjetzt gefordert3).
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